Barrierefreie Website
Auf einen Blick
Gut zu wissen
Alle Details zu Fristen und Pflichten erklären wir in unserem Ratgeber BFSG: Was Unternehmen über barrierefreie Websites wissen müssen.
Wer Waren oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkauft, ist in vielen Fällen betroffen.
Online-Terminbuchungen und Vertragsabschlüsse im Internet fallen häufig unter das Gesetz.
Unabhängig von der Pflicht: Barrierefreie Seiten erreichen mehr Menschen und sind meist auch für alle anderen leichter zu bedienen.
Umsetzung
Barrierefreiheit ist kein Plugin, das man einfach installiert. Sie entsteht durch sauberen Code, durchdachte Gestaltung und verständliche Inhalte.
Bei neuen Websites berücksichtigen wir die Anforderungen von Anfang an. Bestehende Websites prüfen wir, zeigen Ihnen die wichtigsten Baustellen und beheben sie Schritt für Schritt.
Hinweis: Wir unterstützen Sie technisch und gestalterisch; eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.
Prüfpunkte
FAQ
Das Gesetz betrifft vor allem Angebote, über die Verbraucher online Verträge abschließen, etwa Onlineshops oder Buchungen. Reine Informationsseiten sind oft nicht erfasst, und Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind teilweise ausgenommen. Im Zweifel empfehlen wir eine rechtliche Prüfung.
In der Regel nicht. Overlays können einzelne Hilfen anbieten, beheben aber keine strukturellen Probleme im Code oder in der Gestaltung. Echte Barrierefreiheit entsteht in der Umsetzung selbst.
Ja. Wir prüfen Ihre Website anhand zentraler WCAG-Kriterien und erstellen eine verständliche Übersicht der wichtigsten Maßnahmen.
Nein. Barrierefreiheit und ansprechendes Design schließen sich nicht aus. Klare Strukturen und gute Kontraste wirken meist sogar hochwertiger.
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