Barrierefreie Website

Barrierefreie Websites nach WCAG und BFSG

Eine barrierefreie Website können alle Menschen nutzen, auch mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen. Seit Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele digitale Angebote an Verbraucher zudem gesetzlich vorgeschrieben. Ob Sie eine barrierefreie Website erstellen lassen oder Ihre bestehende Seite anpassen möchten: Wir prüfen und setzen um.

Auf einen Blick

Gut zu wissen

Das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG)

Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein, darunter viele Onlineshops und Buchungsstrecken für Verbraucher. Ob und in welchem Umfang das Gesetz für Sie gilt, hängt von Ihrem Angebot und Ihrer Unternehmensgröße ab; Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind zum Teil ausgenommen.

Alle Details zu Fristen und Pflichten erklären wir in unserem Ratgeber BFSG: Was Unternehmen über barrierefreie Websites wissen müssen.

Onlineshops

Wer Waren oder Dienstleistungen online an Verbraucher verkauft, ist in vielen Fällen betroffen.

Buchungen & Termine

Online-Terminbuchungen und Vertragsabschlüsse im Internet fallen häufig unter das Gesetz.

Mehr Reichweite

Unabhängig von der Pflicht: Barrierefreie Seiten erreichen mehr Menschen und sind meist auch für alle anderen leichter zu bedienen.

Umsetzung

Was wir für eine barrierefreie Website tun

Barrierefreiheit ist kein Plugin, das man einfach installiert. Sie entsteht durch sauberen Code, durchdachte Gestaltung und verständliche Inhalte.

Bei neuen Websites berücksichtigen wir die Anforderungen von Anfang an. Bestehende Websites prüfen wir, zeigen Ihnen die wichtigsten Baustellen und beheben sie Schritt für Schritt.

Hinweis: Wir unterstützen Sie technisch und gestalterisch; eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

Prüfpunkte

FAQ

Fragen zur Barrierefreiheit

Sie sind unsicher, ob das BFSG Sie betrifft? Sprechen Sie uns an.

Das Gesetz betrifft vor allem Angebote, über die Verbraucher online Verträge abschließen, etwa Onlineshops oder Buchungen. Reine Informationsseiten sind oft nicht erfasst, und Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind teilweise ausgenommen. Im Zweifel empfehlen wir eine rechtliche Prüfung.

In der Regel nicht. Overlays können einzelne Hilfen anbieten, beheben aber keine strukturellen Probleme im Code oder in der Gestaltung. Echte Barrierefreiheit entsteht in der Umsetzung selbst.

Ja. Wir prüfen Ihre Website anhand zentraler WCAG-Kriterien und erstellen eine verständliche Übersicht der wichtigsten Maßnahmen.

Nein. Barrierefreiheit und ansprechendes Design schließen sich nicht aus. Klare Strukturen und gute Kontraste wirken meist sogar hochwertiger.

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